1. Welche technischen Maßnahmen (Ausführung Belag) kamen in welchen Bau-Bereichen zur Ausführung?
2. Welche lärmmindernden Auswirkungen können rechnerisch bezogen auf die jeweiligen Abschnitte nachgewiesen werden?
3. Welche passiven Maßnahmen wurden für Gebäude bei denen eine Grenzüberschreitung vorliegt ergriffen bzw. werden ergriffen?
Begründung:
Die Fahrbahn der Autobahn A 8 wird saniert und sollte kurz vor der Beendigung stehen. 25 Gebäude sind durch erhöhte Schallemissionen rechnerisch betroffen. Nach Sanierung sollten diese noch 10 Gebäude sein.
Vom Regierungspräsidium wurde in einem Antwortschreiben (Az.; 44d-3942.35-200 A8 Wolfartsweier) auf einen Antrag des Ortschaftsrates mitgeteilt:
"Aus diesen Gründen ist die Entscheidung gefallen, die Lärmsanierung mittels eines lärmmindernden Belages bei der nächsten turnusmäßigen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahme umzusetzen"
"Die verbleibenden Gebäude mit Grenzüberschreitungen werden zusätzlich durch passive Maßnahmen geschützt"
Stellungnahme des Regierungspräsidiums
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre elektronische Anfrage vom 11.08.2020 bezüglich der schalltechnischen Ergebnisse der Fahrbahndeckensanierung auf der A 8 bei Karlsruhe-Wolfartsweier möchten wir uns bei Ihnen bedanken. Auf die daran enthaltenen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Zu 1) und 2) Welche technischen Maßnahmen (Ausführung Belag) kamen in welchen Baubereichen zur Ausführung? Welche lärmmindernden Auswirkungen können rechnerisch bezogen auf die jeweiligen Abschnitte nachgewiesen werden?
Wie bereits in unserem Schreiben vom 14.08.2015 mitgeteilt, gibt es in der Lärmsanierung derzeit nur allgemein zugelassene Fahrbahnbeläge mit einem Dsno = -2 dB(A). Neuartige Beläge mit höheren Korrekturfaktoren können derzeit nur unter strengen Auflagen im Rahmen von Pilotprojekten umgesetzt werden. Die technischen Vorausset-zungen für ein solches Pilotprojekt sind auf der A 8 bei Wolfartsweier jedoch nicht erfüllt. Bei der Fahrbahndeckensanierung wurde daher auf die lärmtechnisch günstigsten zugelassenen Beläge zurückgegriffen und es wurde die neue Generation von Splittmastix und Waschbetonbelägen verbaut. Mit diesen Belägen lässt sich eine maximale Minderung der Immissionspegel von 2,9 dB(A) erreichen.
Zu 3) Welche passiven Maßnahmen wurden für Gebäude bei denen eine Grenzwertüberschreitung vorliegt ergriffen bzw. werden ergriffen?
Entsprechend der schalltechnischen Berechnung zur Baumaßnahme verbleiben nach Aufbringen des neuen Fahrbahnbelags zehn Gebäude, an denen zusätzlich passiver Lärmschutz geschaffen werden sollte. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat aktuell zum01.08.2020 die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen um 3 dB(A) abgesenkt. Durch diese Absenkung der Auslösewerte hat sich eine neue Entwicklung ergeben, die uns veranlasst eine Aktualisierung der schalltechnischen Berechnung vorzunehmen. Derzeit läuft die .berprüfung, ob unter Ansatz der neuen Auslösewerte der Lärmsanierung möglicherweise über die zehn bereits bekannten Gebäude hinaus noch für weitere Gebäude passiver Lärmschutz in Frage kommt.
Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, werden wir die betroffenen Eigentümer schriftlich über die Zuschussmöglichkeiten für ihr Wohngebäude informieren.
Da die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen auch von der vorhandenen Bausubstanz abhängig sind, müssen die Maßnahmen, die für die jeweiligen Gebäude im Einzelnen möglich sind, in einem Objektgutachten individuell ermittelt werden. Es kann daher keine pauschale Aussage über Art und Umfang der notwendigen passiven Maßnahmen getroffen werden.