Schon lange fordert die AfA, dass die Teilzeitfalle, in der vor allem Frauen stecken, beseitigt wird. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist zwar des Recht auf Teilzeit verankert aber eben kein Recht auf die Rückkehr zur Vollzeit. In Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmer*innen waren immer auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen.
Mit der Brückenteilzeit ist jetzt ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.