Sachstand Umsetzung passiver Schallschutz A8

Veröffentlicht am 11.10.2021 in Anträge

Sachstand Umsetzung passiver Schallschutzaufgrund der schalltechnischen Neuberechnung
durch verringerte Auslösewerte zur Vermeidung von Lärm durch die A8

Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes Südwest: 

Die Autobahn GmbH des Bundes hat am 1.Januar 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung,  Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland übernommen.  Durch den Kompetenzübergang von der Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg zu der jetztzuständigen Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes wurde eine schalltechnischeNeubegutachtung derOrtslage WoIfartsweier im Jahr 2020 nicht mehr durch das  damals zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe veranlasst. Dieser Aufgabe wird sich nun die Autobahn GmbH des Bundes an- nehmen. Eine schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2015, welche nach der Berechnungsmethodik  der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt wurde, ergab bereits eine  Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung an 25 GebäudeninWolfartsweier.Aus diesemGrundwurdezumdamaligen Zeitpunktder Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags  bei der nächsten anstehenden Fahrbahndeckenerneuerung vorgesehen. Mithilfe dieser Maßnahme  konnte die Anzahl der verbleibenden Gebäude mit Auslösewertüberschreitung auf zehn gesenkt  werden, an denen in der Folge passive Schallschutzmaßnahmen

ergriffen werden sollten. 

Die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen um 3 dB(A)zum 01.08.2020 veranlasste das Regierungspräsidium Karlsruhe dazu, eine Neubewertung der vorherrschenden Lärmsituation in Aussicht zu stellen. Ergänzend kommt hinzu, dass seit dem  01.03.2021 die Berechnungsmethodik der novellierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen  (RLS-19) zur Modellierung des Straßenverkehrslärms zur Anwendung kommen muss. Unter Ansatz  der neuen Auslösewerte der Lärmsanierung und der verbesserten Berechnungsmethodik kann  bereits zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass trotz des Einbaus eines  Iärmmindernden Fahrbahnbelags an mehr als zehn Gebäuden eine Überschreitung der Auslösewerte  vorliegt. 

Inzwischen wurde die aktualisierte Methodik auch in die Berechnungssoftware implementiert,  die im Rahmen schalltechnischer Untersuchungen eingesetzt wird. Wir sehen daher vor, noch  r

2021 eine erneute und den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechende  schalltechnische Untersuchung für den betreffenden Streckenabschnitt der A 8 zu beauftragen. 

Über die Ergebnisse werden wir zu gegebenem Zeitpunkt informieren. Hierzu werden wir die  Ortsverwaltung Wolfartsweier sowie die Stadt Karls- ruhe in Kenntnis setzen und die  betroffenen Eigentümerlnnen schriftlich über die Zuschussmöglichkeiten für ihr Wohngebäude  und das weitere Verfahren informieren. 

Neben einer Überschreitung der Auslösewerte sind für eine Lärmsanierung weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind in den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an  Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97)“ definiert und für jeden  konkreten Einzelfall (Schutzfall) ebenfalls zu überprüfen. So ist eine Lärmsanierung u.a. nach Nr.  46 der VLärmSchR 97 i.d.R. ausgeschlossen, wenn die zu schützende bauliche Anlage nach dem  01.04.1974 errichtet wurde. Es kann daher keine pauschale Aussage über Art und Umfang der  notwendigen passiven Maßnahmen getroffen werden. In je- dem Fall ist eine Einzelfallprüfung  der betroffenen Gebäude erforderlich, welche durch die Autobahn GmbH des Bundes bzw.  durch sie Beauftragte durchgeführt werden wird.

 
 

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