Stellplatzsatzung der Stadt Karlsruhe in der Diskussion

Veröffentlicht am 28.05.2024 in Allgemein

Als Angebot für Investoren im Interesse geringeren Flächenbedarfs und geringerer Kosten hat die Stadtverwaltung den Entwurf einer Satzung  zur Diskussion gestellt, die vor allem bei Mehrfamilienhäusern den Bauherren eine Reduzierung der KFZ-Stellplätze anbietet, ohne dass dies zwingend zu befolgen sein wird. Dabei wird die Stadt in einen inneren Bezirk, einen mittleren Ring (südlicher Teil der Heide) und einen äußeren Ring eingeteilt. Zu diesem gehört der größte Teil Neureuts und hier bleibt es im Wesentlichen bei einem Stellplatz pro Wohneinheit mit einigen Ausnahmen und Reduzierungsmöglichkeiten. Gleichzeitig  soll pro 30 qm Wohnfläche ein Fahrradstellplatz und auch einzelne größere Stellplätze für Lastenräder verpflichtend vorgesehen werden. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollte man hier einen Stellplatz pro 40 qm Wohnfläche vorsehen. In  Neureuter Wohngebäuden mit kleinen Wohneinheiten bis zu 40 qm sind die KFZ-Stellplätze teilweise völlig ungenutzt und die Fahrradstellplätze komplett belegt.

 
 

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