Zur Gleichbehandlung der politischen Parteien im Wahlkampf

Veröffentlicht am 18.03.2021 in Allgemein

Parteien wirken nach Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Für die Existenz und diese Mitwirkung der Parteien an der politischen Willensbildung sind folgende drei Verfassungsgebote von entscheidender Bedeutung: das Mehrparteienprinzip, die Parteienfreiheit und vor allem die Chancengleichheit. Zusammen mit dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG können die Parteien Gleichbehandlung beanspruchen.

 

In der letzten Ausgabe der Neureuter Nachrichten vor der Landtagswahl wurde im redaktionellen Teil unter SPD - Ortsverein Neureut folgender abschließender Satz  „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger zur Wahl am 14. März zu gehen und von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.“ aus dem kleinen Bericht vom Wahlkampf mit Meri Uhlig zensiert mit Hinweis auf die Grundsätze des Nußbaumverlages. Danach dürfe keine Partei zur Wahl aufrufen „ Bei einem Aufruf werde mit Argumenten, Emotionen oder Parolen versucht, den Leser in einer künftigen Entscheidung zu beeinflussen. Er werde „aufgerufen“ eine Stimme in der nächsten Wahl in einer bestimmten Weise abzugeben“. Unterscheidet sich die allgemein gehaltene Bitte der SPD, die – bei einer nunmehr überschaubaren Wahlbeteiligung (Land 63,8%, Karlsruhe West 59,02% und Neureut 61,1%) – zurecht auf eine allgemeine höhere Wahlbeteiligung abzielte von der Aussage im Beitrag einer anderen Partei auf derselben Seite - Originalzitat: “Bei den letzten Wahlen war die Wahlbeteiligung in Neureut im innerstädtischen Vergleich eher im Mittelfeld, dabei ist das Wahlrecht nicht nur der Kern der Demokratie, es sollte - um mit  Frank - Walter Steinmeier [nach Richard von Weizsäcker] einen weiteren Bundespräsidenten zu zitieren - „vornehmste Bürgerpflicht sein.“ ?

 

Der Neureuter Platz soll nach den Wahlkampfrichtlinien der Stadt Karlsruhe von Plakaten freigehalten werden. Hier gibt es für den Bärenweg auf Höhe des Neureuter Platzes Abgrenzungsschwierigkeiten. Während im Kommunalwahlkampf 2019 in diesem Bereich im Gegensatz zum Neureuter Platz selbst noch Plakate anderer Parteien akzeptiert wurden, hat diesmal die Ortsverwaltung ohne Rücksprache mit den Verantwortlichen des SPD - Ortsvereins Plakate im Eigentum der SPD sowie einen Ständer mit SPD - Plakaten am Bärenweg entfernt und in den Bauhof verbracht.

 

Wie diese beiden Vorgänge zeigen, besteht für die in diesem Jahr noch anstehende Wahl dringender Regelungs- und Klärungsbedarf, um die verfassungsrechtlich verankerte Chancengleichheit der Parteien zu gewährleisten.

 

 
 

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