Anfrage beim Gartenbauamt - Sachstand Überarbeitung Spielplatzkonzept Wolfartsweier

Veröffentlicht am 15.09.2020 in Anträge

Wie ist der aktuelle Sachstand zur Überarbeitung des Konzeptes?

Das 2015 vorgestellte Konzept sollte zunächst in die Umsetzung gehen, dies ist mit folgenden Einzelmaßnahmen erfolgt:

  • 2015 Teilsanierung des Spielplatzes Nordoststraße
  • 2016 Sanierung des Spielplatzes Schlossbergstraße
  • 2017 Teilsanierung des Spielplatzes Talwiesenstraße

Eine Überarbeitung des Spielplatzkonzeptes findet sukzessive im Zuge der einzelnen Sanierungs-/ bzw. Umbaumaßnahmen statt.

Unabhängig von den Maßnahmen im öffentlichen Raum erfolgte bereits 2018 die Generalsanierung des Spielbereiches der Kita „Katze“. In diesem Jahr wird die Sanierung des Ballspielfeldes an der Grundschule durchgeführt.

1. Wann wird die Überarbeitung des Spielplatzkonzeptes im Ortschaftsrat vorgestellt?
2. Welcher zeitliche Rahmen ist für die Umsetzung vorgesehen?

Eine aktuelle Gesamtübersicht der öffentlichen Kinderspielplätze liegt als Anlage bei. Eine Überarbeitung des Konzepts erfolgt sukzessive im Zuge notwendiger Sanierungsund Umbauarbeiten (siehe Frage 1)

Für das Haushaltsjahr 2021 ist die Sanierung des Kinderspielplatzes Talwiesenstraße geplant. Die weitere Umsetzung des Konzepts kann erst im DHH 2022/2023 mit der Erweiterung des Kinderspielplatzes Wettersteinstraße erfolgen. Grundsätzlich führt das Gartenbauamt bei größeren Neuplanungen oder Umgestaltungen von Kinderspielplätzen eine Beteiligung der künftigen Nutzerinnen und Nutzer sowie der Bürgerinnen und Bürger durch. Dies ist bei beiden genannten Projekten vorgesehen.

3. Welche kurzfristigen (Reparatur-Sanierung) Maßnahmen ergeben sich für die Spielplätze und wann werden diese umgesetzt?

Kurzfristige Sanierungen stehen derzeit nicht an. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass auf dem Kinderspielplatz Zündhütle Handlungsbedarf bei der Belagsfläche des Bolzplatzes und der Hangrutsche besteht. Der Umfang der Maßnahme und der erforderlichen Kosten werden derzeit geprüft. Aufgrund der Vorbelastung des Baugrundes kann über die weitere Vorgehensweise erst nach Vorliegen belastbarer Ergebnisse entschieden werden.

 
 

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